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Impressum

Seg-to-rent GmbH

Claudia Kube

Artur-Kutscher-Platz 2a
80802 München

Tel:  +49 (0) 89 745 66 448
E-Mail: info@seg-to-rent.de

Amtsgericht München, HRB 194542
USt-IdNr.: DE280162352



Allgemeine Geschäftsbedingungen

Seg-to-rent GmbH Authorized SEGWAY Händler • E-Bike-Testcenter • Artur-Kutscher-Platz 2a • 80802 München • HRB 194542 • Amtsgericht München

§1 Anmeldung/Buchung

1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Mietvertrags über eine geführte Tour durch München mit SEGWAY Fahrzeugen.

1.2 Voraussetzung für jede Buchung ist, dass Sie und alle von Ihnen angemeldeten Teilnehmer- das 15. Lebensjahr vollendet haben und- im Besitz eines Führerscheins oder einer Mofa-Prüfbescheinigung- sowie eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses sind. Für die Teilnahme an der Tour ist ferner Voraussetzung, dass Sie sich in einem straßenverkehrstauglichen Zustand befinden und nicht an chronischen Krankheiten, wie Epilepsie, Herz-/Kreislauferkrankungen o.ä, leiden und nicht über gesundheitlichen Einschränkungen verfügen, die den sicheren Gebrauch des Fahrzeugs verhindern oder erschweren.

1.3 Der Vertrag kommt mit Versand der Tourbestätigung zustande. Der „Anmelder“ hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.

1.4 Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass wir die von Ihnen übermittelten Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen für die vertraglichen Zwecke verarbeiten, speichern sowie übermitteln und willigen hierin ein. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der sonst im Gesetz genannten Beteiligten erforderlich ist und Ihre schutzwürdigen Belange hierdurch nicht verletzt werden.

§2 Tourdurchführung

2.1 Treffpunkt für Sie und die weiteren Teilnehmer ist der Artur-Kutscher-Platz 2a, 80802 München. Wir bitten Sie und alle weiteren von Ihnen angemeldeten Teilnehmer sich rechtzeitig – 10 Min. vor Tourbeginn – am Treffpunkt einzufinden und die gültigen Ausweisdokumente und die Führerscheine bzw. Prüfbescheinigung vorzulegen.

2.2 Den Preis für die Tour können Sie vor Antritt durch einen Gutschein entrichten, oder vor Ort zahlen.

2.3 Wir werden Sie vor Beginn der Tour ca.15min. ausführlich in die Bedienung und Steuerung des SEGWAY einweisen und Ihnen die Sicherheitshinweise und Anweisungen erläutern.Sie erhalten von uns zu Ihrer Sicherheit einen Helm, dessen Tragen während der Fahrt zu tragen ist.

2.4 Die Teilnahme an der Einweisung und der Tour erfolgt auf Ihre eigene Gefahr. Wir behalten uns vor, Teilnehmer, bei denen Zweifel an der Fahreignung besteht oder die Sicherheitsanweisungen oder sonstige Anweisungen des Tourleiters zuwider handeln, oder die Durchführung der Tour nachhaltig stören oder sich und andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen. Für den Fall des berechtigten Ausschlusses bleibt der Anspruch auf das Tourentgelt nicht bestehen.

2.5 Sie haben die Möglichkeit, Gepäckstücke und Ihre sonstigen persönlichen Sachen, die Sie nicht mit auf die Tour nehmen können, in unseren Geschäftsräumen abzustellen. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für bei uns abgestellten Gegenstände und Wertsachen. Sie sollten daher entsprechend versichert sein.

2.6 Der von uns sorgfältig ausgewählte und geschulte Tourguide ist an die von uns festgelegte Tour gebunden, die nur auf den zur Benutzung mit SEGWAY gestatteten Straßen und Wegen durchgeführt werden darf. Die für Mofa geltenden Verkehrsvorschriften sind zu beachten. Insbesondere auf gemeinsam mit Fußgängern benutzen Verkehrsflächen muss eine Gefährdung der Fußgänger bei der Benutzung des SEGWAY ausgeschlossen sein. Sie sind daher verpflichtet, sich an die Anweisungen des Tourguide zu halten und nicht berechtigt, eigenmächtig die Route zu verlassen. Der Tourguide ist berechtigt, die Tour aus Sicherheitsgründen zu ändern oder abzukürzen, wenn abzusehen ist, dass die Tourdauer überschritten wird.

2.7 Eine vorzeitige Beendigung der Tour und Rückgabe der SEGWAY Fahrzeuge an einem anderen Ort ist außer in Notfällen oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

§3 Tourabsage/ Abbruch

3.1 Wir behalten uns vor, eine Ihnen bestätigte Tour abzusagen,wenn- die Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen nicht erreicht wird,- die Außentemperaturen unter 4° C betragen,- eine Regenwahrscheinlichkeit von mehr als 85 % besteht. Hierüber informieren wir Sie vor Beginn der Tour über die von Ihnen hinterlassene Email Adresse oder Handy. Sollte es entgegen der Wettervorhersage bei Tourbeginn regnen, entscheidet der Tourguide vor Ort, ob die Tour stattfindet. Grundsätzlich ist der Tourverlauf so angelegt, dass Sie sich bei kurzen Schauern unterstellen können. Auf Wunsch erhalten Sie kostenlos einen Regenponcho leihweise zur Verfügung gestellt.

3.2 Im Fall der Absage durch die Seg-to-rent gibt es einen Ausweichtermin.

3.3 Soweit die Tour auf Grund höherer Gewalt, verkehrsgefährdender Straßenzustände, besonderer Verkehrssituationen oder sonstigen Betriebs- oder Verkehrsstörungen, die nicht von uns zu vertreten und vorherzusehen sind, nicht oder nicht in der geplanten Form durchgeführt werden kann, sind wir berechtigt, vor oder während der Fahrt vom Vertrag zurückzutreten, oder den Verlauf zu ändern. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Tourentgelts und auf Ersatz sonstiger Schäden, wie z.B. Anreisekosten o.ä. 3.4 Falls die Tour wetterbedingt abgebrochen wird, so besteht ein Anspruch auf Teilrückerstattung 20 % nur dann wenn nicht mehr als 1/3 der Tourstrecke zurückgelegt wurde.

§ 4 Stornierung und Änderung der Buchung / Rücktritt

4.1 Sollten Sie die Buchung bis zu 3 Tagen vor dem Termin stornieren, entstehen keine Kosten. Ab 72 Stunden vor Tourstart entfallen 100 % Stornokosten. Bei Nichterscheinen bzw. verspätetem Erscheinen wird der volle vereinbarte Preis berechnet.

§ 5 Haftung und Versicherung

5.1 Die Seg-to-rent GmbH ist bemüht, den einwandfreien Zustand der Fahrzeuge zu gewährleisten. Für den Fall, dass ein Fahrzeug ausfällt und nicht binnen 60 min. ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht, sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.2 Die Haftung von der Seg-to-rent GmbH , eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen richtet sich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Seg-to-rent GmbH nur bei der schuldhaften Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unberührt bleibt die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Seg-to-rent GmbH, einem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

5.3 Die Teilnahme an der Tour und die Benutzung des SEGWAY erfolgen auf eigene Gefahr. Sie haften für selbstverschuldete Unfälle und daraus resultierende Folgen.

5.4 Unsere Fahrzeuge sind im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung versichert. Der Versicherungsschutz, der grundsätzlich nur Sach-, Personen- und reine Vermögensschäden Dritter umfasst, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen, entfällt bzw. ist eingeschränkt bei vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadenfalls, sowie bei Obliegenheitsverletzungen.Sie sind daher verpflichtet, im Fall eines Unfalls, Diebstahls oder sonstigen Schadensereignisses eine Schadensmeldung auszufüllen und die Polizei zu verständigen.

5.5 Als Teilnehmer haften Sie für alle Veränderungen und Verschlechterungen des Fahrzeugs, die nicht auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückgehen. Sie haften daher während der Dauer der Überlassung für sämtliche Schäden am Fahrzeug sowie für den Verlust des Fahrzeugs und die Schadensnebenkosten, wie Bergung, Sachverständigenkosten, Mietausfall etc., wenn der Verlust und/oder die Schäden von Ihnen zu vertreten sind.

5.6 Die Haftung ist aufgrund der durch die Seg-to-rent abgeschlossenen Kaskoversicherung begrenzt. Danach ist Ihre Ersatzpflicht auf den Selbstbehalt beschränkt, der im Schadenfall 10 % der Schadenbeseitigungskosten, mindestens jedoch € 250,00. Im Falle eines Diebstahlsfall beträgt die Haftung 100% des Neu- bzw. Wiederbeschaffungswerts beträgt, soweit der Schaden von Ihnen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

§ 6. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand

6.1 Nebenabreden bedürfen ebenso wie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages der Schriftform.

6.2 Seg-to-rent hat die Verpflichtungen aus dem Vertrag an seinem Sitz zu erfüllen. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.

6.3 Auf das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.Stand: 26.04.2017

Seg-to-rent GmbH Authorized SEGWAY Händler• Artur-Kutscher-Platz 2a • 80802 München • HRB 194542 • Amtsgericht München


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